Transport

Denken Sie daran! Der Transport von Abfällen darf nur von einem Betrieb mit einer entsprechenden Transportgenehmigung der zuständigen Behörde durchgeführt werden! Vergeben Sie den Transport an Firmen, die nicht über eine Transportgenehmigung verfügen, machen Sie sich als Abfallerzeuger und Ihr Auftragnehmer als Spediteur strafbar!

Haben Sie schon etwas von „gefährlichen Abfällen“ gehört?

Hierzu gehören alle Abfälle die hinter der Abfallschlüsselnummer ein „ * „ haben.

 

Zwingend notwendig hierfür ist ein sog. Entsorgungsnachweis, den der Entsorger vor der Annahme der Abfälle bei den entsprechenden Behörden beantragen muss. Der Weg des Abfalls vom Erzeuger zum Verwender wird genauestens dokumentiert und überwacht, damit auch sicher gestellt ist, dass diese gefährlichen Abfälle nicht irgendwo illegal abgelagert werden.

Als Entsorgungsfachbetrieb ist BIA befugt, Abfälle einzusammeln und zu transportieren.

Für die gängigen Abfallschlüsselnummern von gefährlichen Abfällen wie z. B.

  • Asbesthaltige Baustoffe (älteres Eternit)
    170605 *
  • Dämmstoffe (Steinwolle, Glaswolle)
    170603 *
  • Kohle-Teerhaltige Produkte (Dachpappe)
    170303 *

 

Liegen bereits Entsorgungsnachweise vor, so dass wir diese Stoffe sofort entsorgen können. Für andere Abfallschlüsselnummern können Entsorgungsnachweise schnellstens beschafft werden.

Gehen Sie auf Nummer Sicher!

Beauftragen Sie einen Entsorgungsfachbetrieb mit der Entsorgung Ihrer Abfälle.