Transport von Abfällen

Denken Sie daran! Der Transport von Abfällen darf nur von einem Betrieb mit einer entsprechenden Transportgenehmigung der zuständigen Behörde durchgeführt werden! Vergeben Sie den Transport an Firmen, die nicht über eine Transportge- nehmigung verfügen, machen Sie sich als Abfall- erzeuger und Ihr Auftragnehmer als Spediteur strafbar!

Haben Sie schon etwas von „gefährlichen Abfällen“ gehört?

Hierzu gehören alle Abfälle die hinter der Abfallschlüsselnummer ein „ * „ haben.